e-Shop: Wichtige Änderungen im Juni 2014
Am 13. Juni 2014 ändert sich wieder einiges im E-Commerce.
Dies gilt besonders für den Widerruf.
Widerrufsfristen:
- Kein 14-tägiges Widerrufsrecht für den Verbraucher in der gesamten EU. Musterbelehrung dazu in der 1 Anlage zu Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 2 EGBGB.
- Die Frist für den Widerruf beginnt, sobald der Käufer die Ware erhalten hat.
- Das Widerrufsrecht erlischt spätestens 12 Monate und 14 Tage nach der Warenlieferung. (Abschaffung des unendlichen Widerrufsrechts in Deutschland)
- Das Widerrufsrecht erlischt beim Kauf von digitalen körperlosen Gütern.
Kein Widerruf ohne Grund:
- Der Käufer muss beim Widerruf explizit erklären, warum er das Produkt nicht behalten will. Eine kommentarlose Rücksendung oder die Verweigerung der Annahme reicht nicht mehr aus. Der Verkäufer muss dem Käufer ein Formular zur Verfügung stellen. Zur weiteren Vorgehensweise gibt es dann zwei Möglichkeiten:
- Das Formular, welches im Paket liegt, ausfüllen.
- Der Käufer kann auch per E-Mail oder telefonisch vom Kauf zurücktreten.
Rücksendekosten:
- 40-Euro-Klausel entfällt.
- Der Verbraucher muss die Rücksendekosten tragen.
Der Händler kann die Kosten natürlich weiterhin freiwillig übernehmen, um sich damit vom Wettbewerb abzuheben.
Rücksendung / Lieferung:
- Das Risiko, dass die Ware auf dem Rückweg beschädigt wird oder verloren geht, trägt wie bisher der Verkäufer.
- Bei einer Ware, die per Spedition transportiert wird, reicht ein einfacher Hinweis nicht aus, hier muss der Verkäufer genau angeben, wie teuer der Rückversand kommt.
Rückzahlung an den Käufer:
- Der Verkäufer kann die Rückerstattung des Geldes verweigern, bis die Ware eingetroffen ist oder der Käufer ihm einen Nachweis über den Versand übermittelt hat.
- Der Verkäufer muss neben dem Kaufpreis auch die Hinsendekosten ersetzen. Hier gelten nur die regulären Versandkosten. Ein Express-zuschlag für eine besonders schnelle Lieferung ist nicht gestattet.
Rückzahlungsfrist:
- Aktuell ist es so, dass die Rückzahlungsfrist durch den Händler 30 Tage beträgt.
Zukünftig wird es so sein, dass empfangene Leistungen (die Ware auf der einen Seite, die Rückzahlung auf der anderen Seite) spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren sind gem. § 357 Abs. 1 BGB.
Übersicht als PDF
Alle Hard-Facts gibt es in einem PDF als Download:
Wer schreibt hier? Mein Name ist Thomas Angotti [tom]. Seit 2000 führe ich die Werbeagentur tma pure, bin SEO-Nerd und verrückt nach guten Ideen und interessantem Marketing - online und offline.
Clemens Adori
Wichtiger Hinweis! Für alle, die mit Verbrauchern im so genannten „Fernabsatz“ Verträge schließen eine gute Gelegenheit, die eigenen AGB zu überprüfen oder überprüfen zu lassen.
Gruß aus der Berliner Friedrichstraße!
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