Neue Infopflicht für Online-Händler ab dem 09.01.2016!

Aufgepasst! Alle Online-Händler müssen ab dem 09. Januar 2016 zwingend einen Link auf eine neue Online-Schlichtungsplattform der EU-Kommission anbieten.
 
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Worum geht’s?

Ab dem 9. Januar 2016 gilt die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten. Händler müssen ab diesem Tag mit diesem Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ auf eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) hinweisen. Auf der Plattform soll es möglich sein, Streitigkeiten zwischen Händlern und Verbrauchern beizulegen – und zwar schnell, kostengünstig und auch ohne Anwälte und Gerichte.

Art. 14 Abs. 1 der Verordnung :

„In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online- Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, und in der Union niedergelassene Online-Marktplätze stellen auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform ein.“

Die Plattform gibt’s noch gar nicht!

Wer den Link besucht merkt schnell: Die Plattform existiert derzeit noch nicht. Trotzdem gilt ab Samstag die Informationspflicht! Die Kommission kündigt auf der Webseite an, dass die OS-Plattform ab Mitte Februar erreichbar sein soll.

 

Wer ist von der Informationspflicht betroffen?

Dazu schreibt it-recht-kanzlei.de

„Von dieser neuen Informationspflicht ist jeder Unternehmer betroffen, der in der Europäischen Union niedergelassen ist und online (auch) mit Verbrauchern, die in der Europäischen Union ihren Wohnsitz haben, Kauf- oder Dienstleistungsverträge abschließt.
(…)
Damit erfasst die neue Kennzeichnungspflicht nahezu jeden Online-Händler. Ausgenommen sind folglich nur Online-Händler, die ihren Sitz nicht in der EU haben, die rein B2B verkaufen bzw. ihre Dienste rein B2B anbieten, eine Verbraucherbeteiligung also generell ausgeschlossen ist, bzw. die ausschließlich an Nicht-EU-Verbraucher verkaufen bzw. nur gegenüber solchen Verbrauchern ihre Dienste anbieten und Verbraucher mit Wohnsitz in der EU ausgeschlossen werden.“

Warum das Ganze?

Händlern und Verbrauchern sollen in Zukunft mehr Möglichkeiten zur Verfügung stehen, Online-Streitigkeiten beizulegen. Die Plattform soll eine EU-weite, vertrauenswürdige Anlaufstelle sein – sie soll also auch bei innerdeutschen Streitigkeiten zur Verfügung stehen.

 

Was muss ich als Shopbetreiber/Händler tun?

Alle Online-Händler müssen ab dem 09. Januar 2016 die neue Informationspflicht erfüllen und mit Hilfe eines Links auf die Plattform hinweisen. Der Link muss „leicht zugänglich“ dargestellt werden. Zusätzlich muss jeder Händler seine E-Mail-Adresse angeben. Wird die Informationspflicht nicht erfüllt, drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.

 

Tom

Wer schreibt hier? Mein Name ist Thomas Angotti [tom]. Seit 2000 führe ich die Werbeagentur tma pure, bin SEO-Nerd und verrückt nach guten Ideen und interessantem Marketing - online und offline.



Ein Gedanke zu „Neue Infopflicht für Online-Händler ab dem 09.01.2016!

  1. Pingback: Neue Informationspflichten für Onlinehändler – Stichtag 01.02.2017!


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