Der Mensch ist ein Gewohnheitstier. Hat er fünf Marmeladen zur Auswahl, kauft er entweder immer dieselbe Sorte oder wechselt diese…
Werbe-Mails falsch versandt:
Kann das teuer werden?
Wie teuer kann das falsche Versenden von Werbemails werden? Darüber entschied in einem Urteil das OLG Hamm. Hintergrund war die Klage einer Privatperson gegen einen Unternehmer, der versehentlich eine Werbemail an diesen versandt. Das Versenden von Werbung unterliegt jedoch strengen Richtlinien und setzt die Einwilligung des Empfängers voraus.
Eigentlich wollte der Unternehmer gar keine E-Mail an die Privatperson versenden. Durch einen Computerfehler rutschte die Adresse jedoch wieder in den Verteiler. Unglücklicherweise wechselte die E-Mail-Adresse auch noch den ursprünglichen Besitzer. Der neue Besitzer schickte dem Unternehmen eine Mahnung und forderte die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Übernahme der entstandenen Anwaltskosten.
Diese Mahnung wollte der Unternehmer nicht akzeptieren und somit kam es zum Prozess. Entscheidend für das Urteil war für das Gericht die Höhe des Streitwertes. Der Streitwert ist insbesondere entscheidend für die Berechnung der angefallenen Anwaltskosten. In diesem Fall entschied sich das Gericht, die Kosten für den Aufwand zu ermitteln, die die Löschung der E-Mail verursacht hat. Das OLG Hamm entschied daher am 17.10.2013, dass der Streitwert für die Löschung einer Werbemail nur bei 100 Euro liegen kann. Schon der Bundesgerichtshof kam 2004 zu dem Beschluss, dass der Aufwand für die Löschung einer E-Mail kaum messbar ist.
Natürlich können andere Gerichte in diese Fall auch andere Urteile sprechen, dass OLG Hamm hat jedoch im Zuge des Prozesses einige Kriterien herausgearbeitet, an denen sich andere Gerichte für die Ermittlung des Streitwerts orientieren können. Darunter zählen die Schwere des Vorfalls, die Ursache und die Anzahl der Vorfälle. Am besten ist es natürlich, von allen Empfängern in seinem Verteiler eine Einwilligung zu haben, somit ist man garantiert auf der sicheren Seite.
Lesen Sie den Originalartikel auf:
http://www.e-recht24.de/news/abmahnung/8043-unerlaubtes-versenden-von-werbe-mails-wie-teuer-darf-eine-abmahnung-sein.html
Wer schreibt hier? Mein Name ist Thomas Angotti [tom]. Seit 2000 führe ich die Werbeagentur tma pure, bin SEO-Nerd und verrückt nach guten Ideen und interessantem Marketing - online und offline.
Kommentieren